Schallerzeuger Kat. P1 - ab 18 Jahren

P1-Böller, auch als Schallgeneratoren bekannt, sind das ganze Jahr über legal, da sie als „andere pyrotechnische Produkte“ für technische Zwecke wie Film- und Theaterproduktion eingestuft werden.

Im Gegensatz zu F2- und F3-Böllern unterliegen sie keinem ganzjährigen Verbot, sollten aber verantwortungsbewusst verwendet und Sicherheitsanweisungen beachtet werden.

Wenn Sie einen intensiven Schalleffekt im gesetzlichen Rahmen suchen, sind P1-Böller eine hervorragende Wahl!

Ihr Ekopyro Team

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